Allgemeine Geschäftsbedingung für Mietverträge

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Mörtlbauer Baumaschinenvertriebs GmbH

für Mietverträge

 

  • 1

Allgemeines

 

(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Mörtlbauer Baumaschinenvertriebs GmbH mit dem Sitz in Fürstenzell für Mietverträge gelten in der jeweils gültigen Fassung ausschließlich für Mietverträge im Sinne des § 1 Abs. 3 und insbesondere dann, wenn Sie mit uns einen Mietvertrag über Baumaschinen und/oder Zubehör abschließen. Für Verträge, die nicht unter § 1 Abs. 3 zu fassen sind, gelten je nach Einzelfall unsere „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Mörtlbauer Baumaschinenvertriebs GmbH für Verträge mit Verbrauchern“ oder unsere „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Mörtlbauer Baumaschinenvertriebs GmbH für Verträge mit Unternehmern“. Näheres zum jeweiligen Anwendungsbereich entnehmen Sie den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

(2) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Mörtlbauer Baumaschinenvertriebs GmbH für Mietverträge (AGB) gelten für alle Mietverträge mit unseren Mietern. Mieter im Sinne dieser Vereinbarung können Unternehmer und Verbraucher sein.

 

(3) Mietverträge im Sinne dieser Vereinbarung sind insbesondere Vereinbarungen nach §§ 535 ff. BGB, aber auch Leihverträge nach §§ 598 ff. BGB. Diese AGB finden auch bei gemischten Verträgen Anwendung, wenn und soweit das miet- oder leihvertragliche Vertragselement von der übrigen vertraglichen Vereinbarung abgrenzbar ist oder die miet- oder leihvertraglichen Vertragselemente dem Gesamtvertrag sein Gepräge geben.

 

(4) Für Zwecke dieser AGB ist ein Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).

 

(5) Für Zwecke dieser AGB ist ein Verbraucher jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

 

(6) Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners finden auf diesen Vertrag nur dann Anwendung, wenn wir der Geltung der Bedingungen vorab in Textform zustimmen.

 

(7) Der Begriff „schriftlich“ schließt auch die Textform gemäß § 126b BGB ein.

 

(8) Die AGB werden vom Mieter mit Vertragsabschluss angenommen. Er erklärt also mit Vertragsabschluss, dass er mit der Geltung der AGB einverstanden ist. Dies gilt nicht, wenn der Mieter bis zum ersten Vertragsabschluss keine Gelegenheit hatte, vom Inhalt der AGB Kenntnis zu nehmen. Die Parteien können durch Individualvereinbarung oder mittels speziellerer produktspezifischer Angebots- und Lieferbedingungen hinsichtlich einzelner Regelungen von diesen AGB abweichen.

 

(9) Änderungen dieser Bedingungen werden dem Mieter schriftlich bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb von sechs Wochen seit Bekanntgabe schriftlich widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird der Verwender den Vertragspartner bei Bekanntgabe der Änderung besonders hinweisen.

 

  • 2

Vertragsschluss, Vertragsgegenstand, Verlängerung der Mietzeit, Fälligkeit, Aufrechnung, Höhere Gewalt

 

(1) Der Vertragsschluss erfolgt durch Angebot und Annahme. Angaben in Prospekten, Preislisten oder auf unserer Homepage stellten kein bindendes Angebot, sondern eine Einladung zur Abgabe eines bindenden Angebotes durch den Mieter dar.

 

(2) Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus der Mietvereinbarung (Formular). Die Mietvereinbarung enthält insbesondere die Kontaktdaten des Mieters, die Miethöhe, Angaben zur Maschine (Bezeichnung, Zustand, Füllstand des Tanks, Kraftstoff) und etwaigem Zubehör sowie die Vereinbarung zur Mietdauer.

 

(3) Ein Anspruch auf Überlassung einer bestimmten Baumaschine oder von bestimmtem Zubehör besteht nicht. Wir sind berechtigt, dem Mieter eine mindestens gleichwertige und gleichgeeignete Maschine oder mindestens gleichwertiges und gleichgeeignetes Zubehör zu überlassen.

 

(4) Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf unserer vorherigen Zustimmung in Textform. Ohne entsprechende Zustimmung bleibt der Mieter zur Rückgabe des Mietgegenstandes zum Ende der vereinbarten Mietzeit verpflichtet.

 

(5) Die vereinbarte Miete ist mit Rechnungserhalt zur Zahlung fällig, sofern im Einzelfall keine abweichende Regelung getroffen ist. Der Mieter ist grundsätzlich zur Vorleistung verpflichtet, wenn im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart wird. Der Mieter gerät spätestens vierzehn Tage nach Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung in Zahlungsverzug. Bei Verbrauchern gilt dies nur, wenn sie auf die entsprechende Rechtsfolge hingewiesen wurden. Bei Zahlungsverzug gelten gegenüber Verbrauchern die gesetzlichen Verzugsregelungen nach §§ 286, 288 Abs. 1 BGB. Gegenüber Unternehmern können wir die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB geltend machen.

 

(6) Der Mieter ist nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen, es sei denn, seine Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Der Mieter darf ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch aus demselben Mietvertrag herrührt. Darüber hinaus steht dem Unternehmer ein Zurückbehaltungsrecht nur dann zu, wenn er dieses auf unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche stützt.

 

(7) Wird nach Abschluss eines Vertrages dessen Erfüllung durch Ausbruch eines Krieges, Verhängung von Blockaden, Inkrafttreten von Ausfuhr- bzw. Einfuhrverboten oder solchen gleich zu erachtenden Maßnahmen in- und ausländischer Behörden oder feindlichen Anordnungen, Epidemien oder durch andere Fälle Höherer Gewalt verhindert, hat die betroffene Partei das Recht, eine Anpassung des Vertrages zu verlangen. Ist eine Anpassung nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar, kann der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten.

 

  • 3

Widerrufsrecht für Verbraucher

 

Verbrauchern steht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu. Eine Widerrufsbelehrung sowie ein Muster-Widerrufsformular sind diesen AGB beigefügt. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Vermietung von Kraftfahrzeugen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB.

 

  • 4

Kaution

 

(1) In der Mietvereinbarung kann die Pflicht zur Hinterlegung einer Kaution vereinbart werden. Die Kaution dient der Sicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietverhältnis.

 

(2) Die Kaution wird zwei Wochen nach Rückgabe des Mietgegenstandes zur Rückzahlung fällig. Gegen den Rückzahlungsanspruch des Mieters können wir etwaige Gegenforderungen aus dem Mietverhältnis aufrechnen. Wir können außerdem ein Zurückbehaltungsrecht über einen angemessenen Teil der Kaution über den Fälligkeitszeitpunkt hinaus geltend machen, wenn wir uns hierbei auf noch nicht bezifferbare Gegenansprüche aus dem Mietverhältnis berufen können.

 

  • 5

Übergabe, Annahmeverzug, Rückgabe, Reinigung des Mietgegenstandes, Tank

 

(1) Der Mietgegenstand wird grundsätzlich an unserem Geschäftssitz zum vereinbarten Mietbeginn übergeben. Individualvertraglich kann abweichend hiervon auch eine Lieferung des Mietgegenstandes vereinbart werden. Der Zustand des Mietgegenstandes (Füllstand des Tanks, vorhandene Schäden, Zubehör) wird bei Übergabe auf der Mietvereinbarung festgehalten. Etwaige bestehende Schäden werden dabei im Feld „Notizen“ vermerkt. Auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters kann ein gesondertes Übergabeprotokoll angefertigt werden, welches von uns und dem Mieter zu unterzeichnen ist und sodann Bestandteil dieses Vertrages wird. Nicht vermerkte, aber erkennbare Schäden gelten als bei Übergabe nicht vorhanden.

 

(2) Der Mieter kommt in Verzug, wenn er die von uns angebotene Mietsache nicht entgegennimmt; in diesem Fall können wir die für die Zeit ab Mietbeginn vereinbarte Miete dennoch einfordern. Der Mieter kommt nicht in Verzug, wenn er vorübergehend verhindert war, die angebotene Sache anzunehmen, es sei denn, wir haben die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt. Anspruch auf Schadensersatz bleibt davon unberührt.

 

(3) Die Rückgabe des Mietgegenstandes erfolgt zum Ende der vereinbarten Mietzeit am Übergabeort – soweit auch diesbezüglich kein anderer Ort vereinbart ist. Der Mietgegenstand ist gereinigt und ggfs. mit dem bei Übergabe vermerkten Füllstand des Tanks zurückzugeben. Etwaige nicht beseitigte Verunreinigungen werden durch uns entfernt und nach entstandenem Aufwand abgerechnet. Die Vergütung richtet sich nach § 632 BGB. Fehlender Kraftstoff wird entsprechend den Angaben in der Mietvereinbarung kostenpflichtig durch uns nachgefüllt. Der Preis je Liter ergibt sich aus der Mietvereinbarung. Der Mieter verpflichtet sich, Beschädigungen, die während der Mietzeit aufgetreten sind, spätestens bei Rückgabe offenzulegen. Entsprechend offengelegte Schäden werden bei der Rückgabe erfasst.

 

(4) Im Falle verspäteter Rückgabe bleiben unsere gesetzlichen Ansprüche, insbesondere aus § 287 BGB und aus § 546a BGB, aber auch vertraglich vereinbarte Ansprüche unberührt. Der Mieter haftet dann insbesondere auch für die zufällige Zerstörung, Beschädigung oder den zufälligen Untergang des Mietgegenstandes.

 

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Allgemeine Pflichten des Mieters, Pflichten bei Mängeln, Unfällen oder Schäden

 

(1) Der Mieter hat das Fahrzeug pfleglich zu behandeln, sämtliche für seine Benutzung maßgeblichen Vorschriften zu beachten und die Betriebsvorschriften des Herstellers einzuhalten. Technische Änderungen oder Änderungen der Geräteeinstellungen (z. B. an Motor, Hydraulik etc.) sind untersagt.

 

(2) Untersagt sind insbesondere der Unterwassereinsatz, die Überlassung an Dritte, die nicht seinem Betrieb oder seiner Familie angehören, die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte ohne Zustimmung des Vermieters in Textform sowie die Nutzung unter Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen.

 

(3) Der Mieter ist verpflichtet, den Ölstand, ggfs. Reifendruck und sonstige für den sicheren Betrieb erforderliche Werte regelmäßig zu kontrollieren und das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen und gegen Diebstahl zu sichern.

 

(4) Der Mieter erwirbt kein Eigentum am Mietgegenstand. Er ist insbesondere nicht berechtigt, über den Mietgegenstand zu verfügen (Verkauf, Verpfändung, Sicherungsübereignung etc.). Greifen Dritte auf den Mietgegenstand zu, hat der Mieter uns unverzüglich hierüber zu unterrichten und uns die für eine Rechtsverteidigung erforderlichen Angaben zu machen und Unterlagen zu übermitteln. Der Mieter hat den Dritten zugleich auf unser Recht am Mietgegenstand hinzuweisen. Wir sind berechtigt, am Mietgegenstand Hinweise auf unser Unternehmen anzubringen. Der Mieter darf diese nicht entfernen oder überdecken.

 

(5) Der Mieter hat uns Mängel des Fahrzeuges sowie Schäden unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er die Anzeige, ist er zum Ersatz des dadurch entstehenden weiteren Schadens verpflichtet und verliert insoweit weitergehende Rechte, als wir infolge der unterlassenen Anzeige keine Abhilfe schaffen konnten (§ 536c BGB). Eigene Reparaturversuche oder die Beauftragung Dritter mit der Reparatur des Mietgegenstandes ohne vorherige Zustimmung in Textform ist untersagt. Ein Aufwendungsersatzanspruch des Mieters hieraus ist ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen der Ansprüche aus § 536a Abs. 2 BGB vorliegen. Etwaige Schäden infolge einer unsachgemäßen Reparatur hat der Mieter in jedem Fall vollumfänglich zu ersetzen.

 

(6) Bei jedem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schaden hat der Mieter unverzüglich die Polizei hinzuzuziehen und uns zu unterrichten. Etwaige Ansprüche eines Unfallbeteiligten dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat in der Folge einen vollständigen Schadensbericht zu erstellen und uns die erforderlichen Angaben zur Schadensabwicklung zu machen.

 

  • 7

Versicherungsschutz

 

Der für Baumaschinen und Teile des Zubehörs im Einzelfall bestehende oder vereinbarte Versicherungsschutz einschließlich einer etwaigen Selbstbeteiligung ergibt sich aus der Mietvereinbarung. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Zerstörung, Beschädigung oder bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachtem Untergang des Mietgegenstandes hat der Mieter den Schaden ungeachtet dessen zu ersetzen, soweit der Versicherungsschutz hierdurch erlischt oder beschränkt wird.

 

  • 8

Haftung

 

(1) Wir sind zum Schadenersatz wegen Pflichtverletzung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verpflichtet, es sei denn, wir verletzen Leben, Körper oder Gesundheit des Mieters. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, wenn diese einfach fahrlässig verursacht wurden, es sei denn, es handelt sich um Schadenersatzansprüche des Mieters aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Zieles des Vertrages notwendig ist. Wir haften abweichend von § 536a BGB nicht für Mängel an der Mietsache, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden sind. Dies gilt nicht, sofern wir den Mangel arglistig verschwiegen haben, § 536d BGB.

 

(2) Der Mieter haftet für während der Mietzeit eingetretene Schäden am Mietgegenstand sowie für dessen Zerstörung, Verlust oder Untergang nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Sofern für den Schaden am Mietgegenstand ein vereinbarter Versicherungsschutz besteht, ist die Haftung des Mieters auf die vereinbarte Selbstbeteiligung beschränkt. Dies gilt nicht bei vereinbarten und im Einzelfall anwendbaren Versicherungsausschlüssen oder wenn der Mieter den Mietgegenstand vorsätzlich oder grob fahrlässig zerstört, beschädigt oder dessen Untergang vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht und der Versicherungsschutz hierdurch erlischt oder beschränkt wird.

 

  • 9

Verjährung

 

(1) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen und hierbei insbesondere auch § 548 BGB.

 

(2) Ansprüche von Unternehmern gegenüber uns verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, soweit nicht eine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist gilt. Die vorstehende Verkürzung gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, für Ansprüche aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach dem Produkthaftungsgesetzt oder aus Garantien.

 

  • 10

Datenschutz

 

(1) Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogenen Daten unserer Mieter, insbesondere die Kontaktdaten zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses, so auch die E-Mail-Adresse, sofern uns der Mieter diese angibt. Zur Bonitätsprüfung können wir Informationen (z. B. auch einen sogenannten Score-Wert) von externen Dienstleistern zur Entscheidungshilfe heranziehen und davon die Zahlungsart abhängig machen. Zu diesen Informationen gehören auch Informationen über die Anschrift des Mieters. Dies erfolgt zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Art. 6 Abs. 1b) DSGVO. Weitere allgemeine Informationen können unserer Datenschutzerklärung entnommen werden, die auf unserer Homepage zu finden ist.

 

(2) Darüber hinaus ist ein Teil unserer Baumaschinen mit satellitengestützten Ortungssystemen (GPS) ausgerüstet. Verfügt der Mietgegenstand über ein GPS, wird dies im Rahmen der Mietvereinbarung kenntlich gemacht. Verantwortlicher der Datenverarbeitung sind wir. Empfänger der Daten sind von uns beauftragte Sicherheitsdienstleister oder der Hersteller des Mietgegenstands als Auftragsverarbeiter. Bei Diebstahl oder bei vergleichbaren Lagen werden die Daten an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden sowie an den Fahrzeugversicherer weitergegeben. Eine Weitergabe der Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht. Die Verarbeitung der Standortdaten erfolgt ausschließlich zum Schutz unseres Eigentums und unseres Besitzes, zur Wiederauffindung des Fahrzeugs bei Diebstahl oder nicht vertragsgemäßer Rückgabe sowie zur Durchsetzung etwaiger Nutzungsbeschränkungen hinsichtlich des vereinbarten Einsatzgebiets sowie zur Pannen- und Notfallhilfe. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs 1 lit. b) DSGVO, soweit sie zur Durchführung des Mietvertrages erforderlich ist, sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO auf der Grundlage unseres berechtigten Interesses am Schutz unseres Eigentums und unseres Besitzes vor Verlust und vor vertragswidriger Nutzung. Die Standortdaten werden so lange gespeichert, wie es für die vorgenannten Zwecke erforderlich ist, und anschließend gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder ein Interesse an außergerichtlicher oder gerichtlicher Rechtsdurchsetzung durch uns gegen etwaige Schädiger oder gegen den Mieter entgegensteht. Weitere allgemeine Informationen können unserer Datenschutzerklärung entnommen werden, die auf unserer Homepage zu finden ist.

 

(3) Wird der Mietgegenstand vereinbarungsgemäß oder vertragswidrig an Dritte überlassen, ist der Mieter dazu verpflichtet den Dritten über die Ausstattung des Mietgegenstands mit einem Ortungssystem und über die Verarbeitung personenbezogener Daten nach dieser Klausel zu informieren. Der Mieter stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass der Mieter die vorstehende Informationspflicht verletzt hat.

 

  • 11

Schlussbestimmungen

 

(1) Für die Vertragsbeziehung der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts.

 

(2) Erfüllungsort für Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung oder aus dem Einzelvertrag ist unsere jeweilige Abholstelle. Für die Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen ist unser Sitz maßgeblich.

 

(3) Wenn der Mieter als Verbraucher einen Mietvertrag geschlossen hat und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Deutschland hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Abs. 1 getroffenen Rechtswahl insoweit unberührt.

 

(4) Für Mietverträge mit Unternehmern ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Sitz in Fürstenzell.

 

(5) Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

(6) Die Unwirksamkeit einer Bestimmung berührt nicht die rechtliche Wirksamkeit der übrigen Vereinbarung.

 

(7) Sollte eine getroffene Bestimmung unwirksam sein oder sich als unwirksam erweisen und wird der Vertrag dadurch lückenhaft, so tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gebrachten Parteiwillen am nächsten kommt. Ist eine entsprechende Ermittlung des Parteiwillens nicht möglich, treten die Parteien in Verhandlungen über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung. Erklären die Beteiligten übereinstimmend die Verhandlungen für gescheitert, ist die Lücke unter Zugrundelegung der gesetzlichen Vorschrift zu schließen. § 313 Abs. 3 BGB findet Anwendung. Die Verhandlungen gelten als gescheitert, wenn innerhalb von sechs Wochen nach Aufnahme der Verhandlungen keine Ersatzregelung vereinbart wurde.

Widerrufsbelehrung

 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen, sofern das Gesetz ein Widerrufsrecht vorsieht und das Widerrufsrecht auch nicht erloschen ist. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht insbesondere bei Haustürgeschäften sowie bei Fernabsatzverträgen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag,

 

  1. an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat;
  2. an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat;
  3. an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.

 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Mörtlbauer Baumaschinenvertriebs GmbH, Aspertsham 10, 94081 Fürstenzell, +49 8502-91380, info@moertlbauer-baumaschinen.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Da wir den Abschluss von Mietverträgen nicht über eine Online-Benutzeroberfläche anbieten, sind wir nicht dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass der Verbraucher eine Widerrufsfunktion im Sinne des § 356a BGB in der Fassung ab 19. Juni 2026 zur Ausübung seines Widerrufsrechts nutzen kann. Eine solche Widerrufsfunktion wird auch nicht bereitgestellt.

 

Folgen des Widerrufs:

 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.

 

 

Muster-Widerrufsformular:

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie dieses zurück.)

 

— An: Mörtlbauer Baumaschinenvertriebs GmbH, Aspertsham 10, 94081 Fürstenzell;

info@moertlbauer-baumaschinen.de:

 

— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden

Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*).

 

— bestellt am (*)/erhalten am (*)

 

— Name des Verbrauchers/der Verbraucher (*)

 

— Anschrift des Verbrauchers/der Verbraucher (*)

 

— Unterschrift des Verbrauchers/der Verbraucher (nur bei Mitteilung auf Papier)

 

— Datum

 

(*) Unzutreffendes streichen