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Allgemeine Geschäftsbedingungen Österreich

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Mörtlbauer Baumaschinen GmbH

I. Allgemeines
(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Vertragsschluss gültige Fassung.
(2) Kunden sind Unternehmer iSd. § 1 Abs. 1 Z. 1 KSchG sowie Verbraucher iSd. § 1 Abs. 1 Z. 2 KSchG.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird unsererseits ausdrücklich zugestimmt.

II. Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend, unverbindlich und als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden zu verstehen. Ein Vertragsangebot eines Kunden ist stets verbindlich und bedarf für den Vertragsschluss einer Auftragsbestätigung oder das Absenden der vom Kunden bestellten Ware. Wir werden dem Kunden unverzüglich nach Eingang des Angebots eine Bestätigung über den Erhalt desselben zusenden, welche keine Angebotsannahme darstellt.
(2) Wir sind berechtigt, das Angebot des Kunden binnen 10 Tagen ab Zugang anzunehmen sowie das Angebot abzulehnen bzw. auf eine übliche Menge zu begrenzen.
(3) Kostenvoranschläge werden nur schriftlich erstellt. Nur solche und entgeltliche Kostenvorschläge sind verbindlich. Sofern aus diesen nichts anderes hervorgeht, sind wir an die darin enthaltenen Preisansätze einen Monat lang gebunden (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte).
(4) Der Vertragsschluss mit Unternehmern erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäß Selbstbelieferung nicht oder nur teilweise zu leisten. Im Falle keiner oder einer nur teilweise bestehenden Verfügbarkeit der Leistung wird der Unternehmer unverzüglich informiert und die Gegenleistung entsprechend zurückerstattet.
(5) Auftragsänderungen und/oder Zusatzaufträge sind verbindlich.
(6) Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung betreffend Gewichte, Maße, Design, etc. sowie unsere Darstellungen derselben, insbesondere Zeichnungen und Abbildungen, sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und jene, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen, oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bestandteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

III. Preise und Zahlung
(1) Die Preise gelten für die von uns angegebenen Mengeneinheiten, sind stets freibleibend und verstehen sich in Euro exkl. gesetzlicher USt. ab Werk. Sie gelten ohne Verpackung, ohne Versicherung, ohne Versandkosten sowie Zölle und ähnliche Abgaben. Bei Geschäften mit Verbrauchern werden die Preise inkl. USt. angegeben.
(2) Bestätigte Preise haben nur Geltung bei Abnahme der Gesamtmenge.
(3) Treten zwischen Vertragsschluss und Leistung Kostenerhöhungen infolge von Umständen ein, die nicht von unserem Willen abhängen, wie Erhöhung des Einstandspreises, der Erzeuger-und/oder Großhandelspreise, aufgrund von Kostenerhöhungen von Gesetzen, Verordnungen oder Kollektivverträgen oder Erhöhung oder Neueinführung von Abgaben bzw. aufgrund von Versicherungsklauseln, erhöhen sich die in Betracht kommenden Preise entsprechend (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte).
(4) Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von zwölf Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
(5) Bei Zahlungsverzug sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, die in unserem Eigentumsvorbehalt stehenden
Waren – ohne dass dies einen Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist – zurückzunehmen.
(6) Skontoabzüge oder Rabatte bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Bei Zahlungsverzug treten Skonto- und Rabattvereinbarungen außer Kraft.
(7) Der Kunde ist nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt (gilt nicht für Verbraucher) und verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Im Anwendungsbereich des KSchG gilt letzteres nicht für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmers oder für den Ausschluss oder Einschränkung von Gegenforderungen, die in einem rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen, die gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Storniert der Kunde den Vertrag, ist eine Stornogebühr von 25 % der Auftragssumme sofort fällig, sofern wir nicht auf Erfüllung bestehen. Darüber hinaus besteht unbeschadet das Recht auf Geltendmachung des aufgrund der Stornierung tatsächlich eingetretenen Schadens.

IV. Lieferort- und -zeit
(1) Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware auch an einen anderen Bestimmungsort versandt. Die Auswahl der Art des Versandes und des Transporteurs bleibt uns vorbehalten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden. Die Entsorgung der Verpackung hat der Kunde auf eigene Kosten zu veranlassen.
(2) Die Liefertermine und –fristen sind verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich so bezeichnet worden sind.
(3) Leistungsverzögerungen und Verzögerungen, die auf Vorlieferanten, auf Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereichs sowie auf von höhere Gewalt zurückzuführen sind, sind nicht von uns zu vertreten. In diesem Fall verlängert sich unsere Leistungspflicht angemessen, selbst wenn wir uns bereits in Verzug befinden sollten.
(4) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe auf den Kunden über, beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder den sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG und versenden wir die Ware, geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware erst auf den Verbraucher über, sobald die Ware an Endverbraucher oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Hat aber der Verbraucher selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine vom Unternehmer vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den Beförderer über. Mangels anderer Vereinbarung erwirbt der Verbraucher zugleich mit dem gefahren Übergang das Eigentum an der Ware. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme im Verzug ist.
(5) Wir sind berechtigt, Teil-oder Vorlieferungen durchzuführen.

V. Gewährleistung
(1) Wir sind berechtigt, die vom Kunden im Rahmen der Gewährleistung gewählte Abhilfe zu verweigern, wenn sie unmöglich oder verglichen mit anderen Abhilfe mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand für uns verbunden ist.
Bei Unternehmern wählen zunächst wir, ob wir durch Verbesserung oder Austausch Gewähr leisten.
(2) Unternehmer müssen die gelieferte Ware bzw. erbrachte Leistung innerhalb einer angemessenen Frist auf Mängel – auch verdeckte – untersuchen und uns diese binnen 1 Woche ab Empfang der Leistung schriftlich anzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind binnen 1 Woche ab deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
(3) Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn Mängel auf nicht fachmännische Handhabung oder gewöhnliche Abnützung zurückzuführen sind.
(4) Wir geben gegenüber dem Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
(5) Alle Angaben über Gewichte, Beschreibungen, etc. sind mangels abweichender Vereinbarung rechtlich unverbindlich.

VI. Haftungsbeschränkung und- freistellung
(1) Bei Verbrauchergeschäften ist unsere Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden, ausgenommen Personenschäden, ausgeschlossen. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung auf Schäden beschränkt, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
(2) Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache bzw. erbrachte Leistung zu informieren, insb., wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erlangt oder selbst geschädigt wird.
(3) Die Geltendmachung von Haftung-, Auskunfts-oder Regressbegehren sind unter genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhalts einschließlich des Nachweises, dass die Lieferungen und Leistungen von uns stammen, schriftlich an uns zu richten.
(4) Die Verladung ist nicht von unserer vertraglichen Leistungspflicht umfasst. Für Ladegutsicherung und Ladungssicherheit ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.

VII. Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor, selbst wenn die Ware nicht unmittelbar von uns, sondern von einem Dritten in unserem Auftrag geliefert wird.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln und sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Wartungs- oder Inspektionsarbeiten hat der Kunde auf eigne Kosten rechtzeitig durchführen zu lassen.
(3) Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Verfügung eines Dritten über einen unter Eigentumsvorbehalt stehenden Kaufgegenstand ist unzulässig. Der Kunde ist verpflichtet, gegen unser Eigentum gerichtete Zugriffe abzuwehren und haftet für alle Schäden und Kosten, die durch derartige Zugriffe Dritter entstehen können.
(4) Der Kunde als Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern bzw. -zuverarbeiten. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages an uns ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen und verpflichtet sich, einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern und auf seinen Fakturen anzubringen. Wir nehmen die Abtretung an.
(5) Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde in Zahlungsverzug gerät.
(6) Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder Zugriffe Dritter auf unsere Waren erfolgen.
(7) Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets in unserem Namen und Auftrag. Bei der Verarbeitung der Ware erwerben wir an der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird.
(8) Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insb. bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Daneben sind wir berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht des Punktes VII, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen, wenn uns ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist.

VIII. Rücktrittsrecht
(1) Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den von uns für unsere geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen, noch bei einem von uns dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, kann er grundsätzlich von seinem Angebot/Vertrag binnen 14 Tagen zurücktreten. Diese Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde an den Verbraucher zu laufen, die zumindest unseren Namen und Anschrift, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben, eine Information über das Rücktrittsrecht die Rücktrittsfrist und die Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrechts enthält, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages.
(2) Bei Kaufverträgen über Waren beginnt die Frist frühestens mit dem Tag, an dem der Verbraucher den Besitz der Ware erlangt. Ist die Ausfolgung einer solchen Urkunde unterblieben, verlängert sich die Rücktrittsfrist um zwölf Monate. Wenn wir die Urkundenausfolgung innerhalb von zwölf Monaten ab dem Fristbeginn nachholen, endet die Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, an dem der Verbraucher die Urkunde erhält.
(3) Der Verbraucher kann nach § 11 FAGG von einem im Fernabsatz oder außerhalb vom Geschäft abgeschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Frist beginnt bei Dienstleistungsverträgen mit dem Beginn des Vertragsschlusses, bei Kaufverträgen und sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Verträgen mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm genannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der Ware erlangt. Wenn der Verbraucher mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat, die getrennt geliefert werden, mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm genannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter, den Besitz an der zuletzt gelieferten Ware erlangt. Bei Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von diesem genannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der letzten Teilsendung erlangt.
(4) Der Verbraucher kann von seinem Angebot weiters zurücktreten, wenn ohne seine Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, wie etwa die Zustimmung Dritter, Aussicht auf steuerliche Vorteile oder öffentliche Förderungen oder einen Kredit, die wir im Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt haben, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten. Der Rücktritt kann binnen einer Woche erklärt werden, sobald für den Verbraucher erkennbar ist, dass die genannten Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten und er eine schriftliche Belehrung über dieses Rücktrittsrecht erhalten hat. Das Rücktrittsrecht erlischt jedoch spätestens einen Monat nach der vollständigen Erfüllung des Vertrages durch beide Vertragspartner.
(5) Um die vorgenannten Widerrufsrechte auszuüben, muss der Verbraucher an uns mittels eindeutiger Erklärung (ein mit der Post versandter Brief an Mörtlbauer Baumaschinen GmbH, Larchwald 364, 6210 Wiesing oder per E-Mail an in-fo@moertlbauer-baumaschinen.at) über den Entschluss des Verbrauchers, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechtes vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
(6) Wünscht der Kunde, dass die vertragsgegenständlichen Waren noch vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist bestellt oder geliefert bzw. die Leistungen davor erbracht werden, nimmt er hiermit ausdrücklich zur Kenntnis, dass er das gesetzliche Rücktrittsrecht mit diesem Verlangen der vorzeitigen Vertragserfüllung verliert, wenn die Ware vor Ablauf der vorgenannten Frist bestellt oder geliefert bzw. die Leistung erbracht wird.

IX. Datenschutz, Adressänderung und Urheberrecht
(1) Der Kunde erteilt die ausdrückliche Zustimmung, sämtliche uns überlassene Daten verwenden zu dürfen. Eine Änderung der Wohn- bzw. Geschäftsadresse ist, während aufrechtem Vertragsverhältnis unverzüglich bekanntzugeben.
(2) Die Datenschutzerklärung ist unter www.moertlbauer-baumaschinen.com einsehbar und wird dem Kunden über Anfrage jederzeit durch Zusendung per E-Mail oder Post zur Verfügung gestellt.
(3) Erklärungen an den Kunden gelten nur dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesandt werden, es sei denn, der Kunde hat eine neue Wohnung-bzw. Geschäftsadresse schriftlich mitgeteilt, wobei der Zeitpunkt des Zugangs bei einer solchen Erklärung bei uns ausschlaggebend ist.
(4) Sämtliche Unterlagen, Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen bleiben stets in unserem Eigentum. Der Kunde erhält darauf keine Rechte, insbesondere kein Immaterialgüterrecht.
(5) Der Kunde verpflichtet sich, die von uns übermittelten personenbezogenen Daten gemäß den jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Vorschriften ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung zu verarbeiten und diese Daten umgehend nach Wegfall eines zur Verarbeitung gerechtfertigten Grundes zu löschen (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte).

X. Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort ist ausschließlich der Sitz der Mörtlbauer Baumaschinen GmbH in 6210 Wiesing, Larchwald 364.
(2) Zuständig für alle sich mittelbar und unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist das nach dem Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht im Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck. Ist der Kunde Verbraucher, gilt dieser Gerichtsstand nur als vereinbart, wenn er in diesem Gerichtssprengel seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat oder wenn der Kunde im Ausland wohnt.
(3) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Anwendbarkeit des UN Kaufrechtes.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen möglichst nahekommt.