Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Mörtlbauer Baumaschinenvertriebs GmbH für Verträge mit Unternehmern und Verbrauchern
§ 1 Allgemeines, Kundenkreis
(1) Für Angebote, Lieferungen, Dienstleistungen und Vertragsabschlüsse mit Kunden der Mörtlbauer Baumaschinenvertriebs GmbH mit dem Sitz in Fürstenzell gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die nachfolgenden Bestimmungen gelten auch für Bestellungen über unseren Onlineshop „www.moertlbauer-
baumaschinen.com“ (nachfolgend der „Onlineshop“).
(2) Das Produktangebot in unserem Onlineshop richtet sich gleichermaßen an Verbraucher und Unternehmer. Für Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist (i) ein Verbraucher jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches – BGB) und ist (ii) ein Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB). Verbraucher und Unternehmer werden gemeinsam als Kunden bezeichnet.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners finden auf diesen Vertrag nur dann Anwendung, wenn der Verkäufer der Geltung der Bedingungen vorab in Textform zustimmt.
(4) Der Begriff „schriftlich“ schließt auch die Textform gemäß § 126b BGB ein.
(5) Die AGB werden vom Kunden mit Vertragsabschluss oder vom Unternehmer spätestens mit Entgegennahme der ersten Lieferung anerkannt und gelten im Verhältnis zu Unternehmern für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Dies gilt nicht, wenn der Kunde bis zum ersten Vertragsabschluss keine Gelegenheit hatte, vom Inhalt der AGB-Kenntnis zu nehmen. Die Parteien können durch Individualvereinbarung oder mittels speziellerer produktspezifischer Angebots- und Lieferbedingungen hinsichtlich einzelner Regelungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen.
(6) Änderungen dieser Bedingungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb von sechs Wochen seit Bekanntgabe schriftlich widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird der Verwender den Vertragspartner bei Bekanntgabe der Änderung besonders hinweisen.
§ 2 Vertragsschluss, Vertragsgegenstand
(1) Unsere Angebote im Onlineshop sind unverbindlich und stellen lediglich eine Einladung zur Abgabe eines Angebotes dar.
(2) Durch Aufgabe einer Bestellung im Onlineshop macht der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf des betreffenden Produktes. Wir können das Angebot bis zum Ablauf des dritten auf den Tag des Angebotes folgenden Werktages annehmen.
(3) Wir werden dem Kunden unverzüglich nach Eingang des Angebotes eine Bestätigung über den Erhalt des Angebotes zusenden, die keine Annahme des Angebotes darstellt. Das Angebot gilt erst als von uns angenommen, sobald wir gegenüber dem Kunden (per E-Mail) die Annahme erklären oder die Ware absenden. Der Kaufvertrag mit dem Kunden kommt erst mit unserer Annahme zustande.
(4) Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z. B. Gewichte, Maße und Design) sowie unsere Darstellungen derselben (z. B. Zeichnungen und Abbildungen) sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen sowie die Ersetzung von Bestandteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
(5) Werden Verträge mit Unternehmern mündlich oder fernmündlich vorbehaltlich schriftlicher Bestätigung abgeschlossen, ist der Inhalt des Bestätigungsschreibens maßgebend, sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht (kaufmännisches Bestätigungsschreiben). Der Beweis dafür, dass eine schriftliche Bestätigung vorbehalten wurde, wird der Vertragspartei auferlegt, die sich hierauf beruft. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der am Tage der Lieferung gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.
(6) Wird der Vertrag nicht schriftlich oder in Textform geschlossen und liegt auch kein Bestätigungsschreiben nach § 2 Abs. 5 vor, ist der Lieferschein und/oder die Rechnung für die Bestimmung des Vertragsgegenstandes maßgeblich.
(7) Gegenüber Unternehmern gilt: Unsere Berechnungen, Zeichnungen, Planungen und Angebotsunterlagen sind nur für den Kunden bestimmt und bleiben auch bei Aushändigung unser Eigentum. Sie dürfen Dritten weder zur Einsicht überlassen noch anderweitig zugänglich gemacht werden.
§ 3 Widerrufsrecht für Verbraucher
Soweit der Kunde ein Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 2 ist, steht ihm nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu. Eine Widerrufsbelehrung sowie ein Muster-Widerrufsformular befindet sich am Ende dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen bei (i) Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde und bei (ii) Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern der Verbraucher die gelieferten Datenträger entsiegelt hat.
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen, Fälligkeit, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte
(1) Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen, soweit keine Festpreise vereinbart worden sind, zu unserer aktuell geltenden Preisliste. Für die Anlieferung der Ware werden Liefer- und Versandkosten berechnet.
(2) Sämtliche Preisangaben in unserem Online-Shop sind Bruttopreise. Versandkosten sind nicht eingeschlossen und werden gesondert berechnet. Der Kunde trägt darüber hinaus Zölle und ähnliche Abgaben.
(3) Liegt zwischen dem Kaufvertragsschluss und dem Liefertermin ein Zeitraum von mehr als vier Monaten, sind wir berechtigt, den Preis für die jeweilige Kaufsache angemessen zu ändern. Dies gilt in den Fällen, in denen unser Lieferant den Bezugspreis für die jeweilige Kaufsache aufgrund einer Erhöhung der Rohstoffpreise oder aufgrund Höherer Gewalt erhöht hat oder wenn sich Transportkosten (z. B. bei Niedrigwasser im Falle von Schiffstransport) nachweislich erhöht haben. Erhöhen wir aufgrund der vorstehenden Regelung den Kaufpreis, steht dem Kunden ein Lösungsrecht zu. Dies muss vom Kunden binnen zwei Wochen ab Kenntnis von der Preiserhöhung uns gegenüber geltend gemacht werden, wobei der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns für die Fristwahrung maßgeblich ist. Nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist ist ein Rücktritt aufgrund der Preiserhöhung ausgeschlossen.
(4) Der Kaufpreis und die Versandkosten sind mit Rechnungserhalt zur Zahlung fällig, sofern im Einzelfall keine abweichende Regelung getroffen ist. Der Kunde ist grundsätzlich zur Vorleistung verpflichtet, wenn im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart wird. Der Kunde gerät spätestens vierzehn Tage nach Erhalt der Ware und Zugang einer Rechnung oder gleichwertiger Zahlungsaufstellung in Zahlungsverzug. Die Forderung ist jährlich mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) gegenüber Verbrauchern und mit neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) gegenüber Unternehmern zu verzinsen.
(5) Alle aus einer dauerhaften Geschäftsverbindung mit Unternehmern entstehenden gegenseitigen Forderungen können in ein Kontokorrent eingestellt werden, für das die Bestimmungen der §§ 355-357 HGB gelten. Die sich aus dem Kontokorrentverhältnis ergebenden Forderungen sind banküblich zu verzinsen. Unsere Kontoauszüge sind als Rechnungsabschlüsse anzusehen. Der Saldo gilt als anerkannt, wenn nicht innerhalb von einem Monat seit Zugang des Rechnungsabschlusses Einwendungen erhoben werden.
(6) Wird für die Zahlung eine Fälligkeit nach erfolgter Lieferung (Kauf auf Ziel) vereinbart, wird der Kaufpreis sofort fällig, wenn berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden bekannt werden. Berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen dann, wenn er seine Zahlungen einstellt oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt wird. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde bei vereinbarten Ratenzahlungen mit einem eine Rate übersteigenden Betrag oder mit der Bezahlung einer anderen fälligen Forderung in Verzug ist.
(7) Verweigert der Kunde ohne Rechtsgrund die Kaufpreiszahlung, können wir weitere Lieferungen zurückhalten und nach angemessener Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Das Recht zum Rücktritt vom Vertrag bleibt hiervon unberührt.
(8) Wir sind im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse oder Begleichung anderer offener Forderungen, auch von Abschlagsrechnungen, durchzuführen. Ferner sind wir insbesondere im Falle eines Sicherheitsinteresses, etwa im Falle einer Vorleistungspflicht bei Bestellungen von Zulieferern, berechtigt, die Auslieferung unserer Waren davon abhängig zu machen, dass uns der Kunde über den gesamten noch ausstehenden Zahlbetrag (Vertragssumme nebst Nachträgen und Zusatzvereinbarungen) eine Vertragserfüllungsbürgschaft einer in der EU zugelassenen Großbank oder eine sonstige Sicherheit im Sinne von § 232 Abs. 1 BGB zur Verfügung stellt.
(9) Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen, es sei denn, seine Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Als Kunde darf ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausgeübt werden, wenn sein Gegenanspruch aus demselben Kaufvertrag herrührt.
§ 5 Lieferung, Versand, Gefahrübergang, Annahmeverzug
(1) Wir sind zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so hat der Kunde eine angemessene Frist zur Lieferung einzuräumen.
(2) Liefertermine oder Lieferfristen gelten stets als unverbindlich, es sei denn, diese sind ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden.
(3) Haben wir trotz zweimaliger Aufforderung zur Nacherfüllung binnen angemessener Frist nur eine Teillieferung bewirkt, so kann der Kunde vom ganzen Vertrag zurücktreten und Schadenersatz statt der Leistung verlangen, jedoch nur dann, wenn er an der Teillieferung kein Interesse hat.
(4) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmen wir die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach unserem billigen Ermessen.
(5) Grundsätzlich ist eine Schickschuld vereinbart, wodurch wir nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen schulden und für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich sind, soweit wir dieses Transportunternehmen ordnungsgemäß ausgewählt haben. Sofern wir Installations- oder Montagearbeiten am Ort des Kunden übernommen haben, schulden wir jedoch abweichend hiervon die rechtzeitige Fertigstellung dieser Arbeiten und Übergabe an den Kunden zu dem vertraglich vereinbarten Termin.
(6) Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlustes der gelieferten Ware in dem Zeitpunkt auf den Verbraucher über, in dem die Ware an den Verbraucher ausgeliefert wird oder der Verbraucher in Annahmeverzug gerät. Der Verbraucher trägt aber dann die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung, wenn er das Transportunternehmen oder den Versender selbst beauftragt hat und wir dem Käufer dieses Transportunternehmen oder diesen Versender nicht bereits zuvor benannt haben. Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr, sofern wir nur die Versendung schulden, mit der Auslieferung der Ware an das Transportunternehmen auf den Unternehmer über. Haben wir Installations- und Montagearbeiten am Ort des Kunden übernommen, geht die Gefahr hingegen mit deren Abschluss und der Übergabe an den Kunden über.
(7) Transportversicherungen schließen wir auf Wunsch des Kunden in dem von ihm gewünschten Umfang auf seine Kosten ab. Verluste oder Beschädigungen auf dem Transportwerg sind vom Kunden beim Beförderungsdienstleister zu reklamieren und vor der Übernahme der Sendung bescheinigen zu lassen. Beschädigungen auf dem Transport berechtigen gegenüber uns nicht zur Annahmeverweigerung, wenn die Gefahr bereits auf den Kunden übergegangen ist.
(8) Gerät der Kunde mit dem Abruf bzw. der Abnahme in Verzug, so können wir die Ware ungeachtet unserer sonstigen gesetzlichen Rechte auch bei uns oder einem Dritten auf Kosten und Gefahr des Kunden einlagern oder nach Setzen von einer Nachfrist von sieben Kalendertagen in geeigneter Weise auf Rechnung des Kunden verwerten. Diese Maßnahme ist bei Setzung der Nachfrist anzukündigen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bzw. Dokumente bleiben bis zur vollen Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung, unser Eigentum. Bei laufender Rechnung (Kontokorrent) gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die jeweilige Saldoforderung. Sofern sich der Kunde vertragswidrig verhält – insbesondere, sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist –, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, nachdem wir eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt haben. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Kunde. Sofern wir die Vorbehaltsware zurücknehmen, stellt bereits dies einen Rücktritt vom Vertrag dar. Ebenfalls einen Rücktritt vom Vertrag stellt es dar, wenn wir die Vorbehaltsware pfänden. Wir dürfen zurückgenommene Vorbehaltsware uneingeschränkt verwerten. Der Erlös der Verwertung wird mit denjenigen Beträgen verrechnet, die uns der Kunde schuldet, nachdem wir einen angemessenen Betrag für die Kosten der Verwertung abgezogen haben.
(2) Die Bearbeitung oder Verarbeitung der in unserem Eigentum verbleibenden Ware erfolgt für uns als Hersteller und in unserem Auftrag, ohne dass uns Verbindlichkeiten daraus erwachsen. Uns steht das Eigentum an der durch Be- oder Verarbeitung entstehenden neuen Sache zu, ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt und Grad der Be- oder Verarbeitung. Bei Be- oder Verarbeitung mit anderen, nicht dem Kunde gehörenden Waren steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung zu. Für den Fall, dass der Kunde ungeachtet der vorstehenden Regelung durch Be- oder Verarbeitung das (Mit-)Eigentum an der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) erwirbt, überträgt er uns mit Vertragsabschluss das (Mit-)Eigentum an der Ware für den Zeitpunkt seines Erwerbes und verwahrt die Ware für uns. Etwaige Herausgabeansprüche gegen Drittbesitzer tritt der Kunde hiermit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Die Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen.
(3) Für den Fall, dass die vom Verkäufer gelieferte Ware mit anderen Sachen vermischt oder verbunden wird, überträgt der Kunde uns hiermit seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder der neuen Sache und verwahrt diese dann für uns. Etwaige Herausgabeansprüche gegen Drittbesitzer werden hiermit an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung an.
(4) Der Unternehmer ist ermächtigt, die in unserem (Mit-)Eigentum stehende Ware zu verwenden und im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern, sofern er nicht im Zahlungsverzug ist. Er darf die Vorbehaltsware jedoch nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen. Alle dem Unternehmer aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen, gleichgültig, ob diese vor oder nach der Verarbeitung, Vermischung usw. erfolgt, einschließlich aller Nebenrechte, sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent sowie etwaiger Ersatzansprüche gegen eine Kreditversicherung tritt der Unternehmer bei Vertragsabschluss an uns sicherungshalber in vollem Umfang ab; wir nehmen diese Abtretung an (insbesondere Forderungen aus unerlaubter Handlung und Ansprüche auf Versicherungsleistungen). Für den Fall, dass die Ware nur in unserem Eigentum steht oder vom Unternehmer zusammen mit anderer, uns nicht gehörender Ware – gleichgültig in welchem Zustand – zu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die hiermit bereits vollzogene Abtretung der Forderung nur in Höhe desjenigen Betrages, den wir dem Unternehmer für den betreffenden Teil der Ware berechnet haben.
(5) Der Unternehmer ist bis zum Widerruf ermächtigt, die uns zustehenden Forderungen, die wir durch die Abtretung erworben haben, auf seine Rechnung und im eigenen Namen für uns einzuziehen. Mit Widerruf geht dieses Recht – auch bei Insolvenz – auf uns über. Unser Recht, diese Forderungen selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt. Solange der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, werden wir die Forderung grundsätzlich weder selbst einzuziehen noch die Einzugsermächtigung widerrufen. Der Unternehmer hat uns ferner während der üblichen Geschäftszeiten des Unternehmers jederzeit Zutritt zur Ware zu gewähren sowie auf unser Verlangen die Ware als unser Eigentum kenntlich zu machen und uns alle gewünschten Auskünfte zu erteilen. Bei Zahlungsverzug hat der Unternehmer auf unser Verlangen den Forderungsübergang seinem Nachkäufer anzuzeigen.
(6) Der Kunde hat bei Zugriffen Dritter auf die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Waren oder auf die uns abgetretenen Forderungen unsere Rechte zu wahren und uns derartige Zugriffe unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Sofern der Dritte die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Kunde.
(7) Der Kunde muss die Vorbehaltsware pfleglich behandeln. Er muss sie auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich werden, muss der Kunde sie auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. Die aus einem Schadensfall entstehenden Forderungen, insbesondere gegen die Versicherung, tritt der Kunde hiermit an uns zur Sicherung unserer Ansprüche bis zur Höhe ihrer Forderung ab. Wir nehmen diese Abtretung an.
(8) Eine etwaige Übersicherung stellen wir dem Kunden auf dessen Verlangen zur Verfügung. Eine Übersicherung liegt vor, wenn der Wert der Sicherungen den Wert der zu sichernden Forderungen um mehr als 30 Prozent übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheit obliegt uns.
§ 7 Mängelrüge, Gewährleistung
(1) Für die Mängelrüge gilt die gesetzliche Grundregel des § 377 HGB. Der Vertragsgegenstand ist unverzüglich nach Ablieferung durch uns vom Unternehmer zu untersuchen. Etwaige Mängel sind uns unverzüglich anzuzeigen. Anderenfalls kann der Unternehmer keine Rechte aus dem Mangel geltend machen, wenn der Mangel bei der Untersuchung erkennbar war. Zeigt sich der Mangel erst später, ist die Anzeige unverzüglich nachzuholen. Der Mangel ist in Textform anzuzeigen.
(2) Die Gewährleistung für Sachmängel richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in spezielleren produktspezifischen Angebots- und Lieferbedingungen keine abweichenden Regelungen getroffen werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Verbrauchern ein Jahr ab Gefahrenübergang, sofern und soweit Vertragsgegenstand eine gebrauchte Ware ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Unternehmern grundsätzlich, und damit auch bei Neuwaren, ein Jahr ab Gefahrenübergang. § 377 HGB bleibt hiervon unberührt.
(3) In den Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltene Abbildungen oder Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind; insoweit stellen Abweichungen der gelieferten Ware auch keinen Mangel der objektiven Anforderungen der Ware im Sinne der gesetzlichen Regelungen dar. Gleiches gilt, wenn wir mit dem Kunden ausdrücklich und gesondert eine Abweichung von den objektiven Anforderungen an die Ware vereinbart haben.
§ 8 Haftung
(1) Wir sind zum Schadenersatz wegen Pflichtverletzung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verpflichtet, es sei denn, wir verletzen Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir davon abweichend nur auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, wenn diese einfach fahrlässig verursacht wurden, es sei denn, es handelt sich um Schadenersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Zieles des Vertrags notwendig ist.
(2) Wird nach Abschluss eines Vertrages dessen Erfüllung durch Ausbruch eines Krieges, Verhängung von
Blockaden, Inkrafttreten von Ausfuhr- bzw. Einfuhrverboten oder solchen gleich zu erachtenden Maßnahmen in- und ausländischer Behörden oder feindlichen Anordnungen, Epidemien oder durch andere Fälle Höherer Gewalt verhindert, hat die betroffene Partei das Recht, eine Anpassung des Vertrages zu verlangen. Ist eine Anpassung nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar, kann der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten.
(3) Wird die uns aus dem Vertrag obliegende Leistung wesentlich erschwert oder vereitelt, etwa durch Aufruhr, betriebsinterne sowie betriebsexterne Arbeitskämpfe oder Arbeitskampfmaßnahmen bzw. Arbeiteraussperrungen und ähnlichen Ereignissen im Ursprungsland, auf dem Transportweg oder am Liefer-/Versand-/Leistungsort, ferner bei Eisbehinderung oder ähnlichen, unvorhersehbaren unverschuldeten und schwerwiegenden Fällen von Höherer Gewalt, oder betrifft ein solches Ereignis unsere Vorlieferanten, wird der Erfüllungszeitraum um die Dauer der Behinderung verlängert. Sofern diese Vertragsanpassung für einen der Vertragspartner nicht möglich oder zumutbar ist, kann der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten.
(4) Beruft sich eine Vertragspartei auf ein Erfüllungshindernis, so hat sie die andere Vertragspartei unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Auf Verlangen der anderen Partei ist unverzüglich ein entsprechender Nachweis zu erbringen.
§ 9 Datenschutz
Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogenen Daten unserer Kunden, insbesondere die Kontaktdaten zur Abwicklung der Bestellung, so auch die E-Mail-Adresse, sofern uns der Kunde diese angibt. Zur Bonitätsprüfung können wir Informationen (z. B. auch einen sogenannten Score-Wert) von externen Dienstleistern zur Entscheidungshilfe heranziehen und davon die Zahlungsart abhängig machen. Zu diesen Informationen gehören auch Informationen über die Anschrift des Kunden. Dies erfolgt zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Art. 6 Abs. 1b) DSGVO. Details können unserer Datenschutzerklärung entnommen werden, die auf unserer Homepage zu finden ist.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Für die Vertragsbeziehung der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort für Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung oder aus dem Einzelvertrag ist unsere jeweilige Versand- oder Abholstelle. Für die Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen ist der Sitz des Verkäufers maßgeblich.
(3) Wenn der Kunde als Verbraucher eine Bestellung aufgegeben hat und zum Zeitpunkt seiner Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Deutschland hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Abs. 1 getroffenen Rechtswahl insoweit unberührt.
(4) Wenn der Kunde ein Unternehmer ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Sitz in Fürstenzell.
(5) Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(6) Die Unwirksamkeit einer Bestimmung berührt nicht die rechtliche Wirksamkeit der übrigen Vereinbarung.
(7) Sollte eine getroffene Bestimmung unwirksam sein oder sich als unwirksam erweisen und wird der Vertrag dadurch lückenhaft, so tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gebrachten Parteiwillen am nächsten kommt. Ist eine entsprechende Ermittlung des Parteiwillens nicht möglich, treten die Parteien in Verhandlungen über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung. Erklären die Beteiligten übereinstimmend die Verhandlungen für gescheitert, ist die Lücke unter Zugrundelegung der gesetzlichen Vorschrift zu schließen. § 313 Abs. 3 BGB findet Anwendung. Die Verhandlungen gelten als gescheitert, wenn innerhalb von sechs Wochen nach Aufnahme der Verhandlungen keine Ersatzregelung vereinbart wurde.
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen, sofern das Gesetz ein Widerrufsrecht vorsieht und das Widerrufsrecht auch nicht erloschen ist. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht insbesondere bei Haustürgeschäften sowie bei Fernabsatzverträgen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag,
- an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat;
- an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat;
- an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Mörtlbauer Baumaschinenvertriebs GmbH, Aspertsham 10, 94081 Fürstenzell, +49 8502-91380, info@moertlbauer-baumaschinen.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.
Muster-Widerrufsformular:
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie dieses zurück.)
— An: Mörtlbauer Baumaschinenvertriebs GmbH, Aspertsham 10, 94081 Fürstenzell;
info@moertlbauer-baumaschinen.de:
— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden
Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*).
— bestellt am (*)/erhalten am (*)
— Name des Verbrauchers/der Verbraucher (*)
— Anschrift des Verbrauchers/der Verbraucher (*)
— Unterschrift des Verbrauchers/der Verbraucher (nur bei Mitteilung auf Papier)
— Datum
(*) Unzutreffendes streichen